MSE INTERNATIONAL PARTNERPORTAL

Öffentlich zugänglicher Vertragsentwurf

Partnervertrag

Dokumentversion 0.5 · Stand 31.07.2026

Zur Partnerseite English

Wichtiger Hinweis

Dieser Partnervertrag ist ein öffentlich zugänglicher Entwurf und noch nicht unterschriftsreif.

Vor Vertragsabschluss erfolgen die juristische, länderspezifische und individuelle Prüfung sowie die Ergänzung der Partnerdaten und Anlagen.

Die deutsche Fassung ist grundsätzlich die verbindliche Hauptfassung. Die englische Fassung dient dem besseren Verständnis.

Vertragsparteien

zwischen

MSE The Beauty Company GmbH

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Anschrift: Goosmoortwiete 21a, 25474 Bönningstedt, Deutschland

Handelsregister: Amtsgericht Pinneberg, HRB 7973 PI

Vertreten durch: Björn Zander, Geschäftsführer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 264808172

Telefon: 040 33 465 11-0

E-Mail: info@mse-beauty.com

– nachfolgend „MSE“ –

und

Vertriebspartner

Firma: [auszufüllen]

Rechtsform: [auszufüllen]

Anschrift: [auszufüllen]

Register und Registernummer: [auszufüllen]

Umsatzsteuer-ID: [auszufüllen]

Vertreten durch: [auszufüllen]

– nachfolgend „Partner“ –

wird folgender Partnervertrag geschlossen.


1. Gegenstand und gemeinsames Ziel

MSE und der Partner bauen eine langfristige, eigenständige und professionelle Vertriebspartnerschaft für die in den Anlagen bezeichneten MSE-Produkte auf.

Der Partner vertreibt die freigegebenen Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist gegenüber seinen Endkunden grundsätzlich selbstständiger Verkäufer und Vertragspartner.

Der Partner soll seinen Markt aktiv bearbeiten, Kunden fachlich betreuen und ein eigenes tragfähiges Vertriebsnetz aufbauen.

MSE unterstützt den Partner im vereinbarten Umfang insbesondere durch:

Dieser Vertrag begründet kein Arbeitsverhältnis, keine Gesellschaft und keine allgemeine Vertretungsbefugnis des Partners für MSE.

Der Partner darf für MSE nur dann rechtsverbindliche Erklärungen abgeben, wenn MSE dies vorher ausdrücklich schriftlich erlaubt hat.

MSE garantiert keinen bestimmten Umsatz, Gewinn, Kundenstamm oder Markterfolg.


2. Partnerfreigabe und Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit setzt eine persönliche Freigabe durch MSE oder eine ausdrücklich bevollmächtigte Person voraus.

Grundlage der Freigabe sind insbesondere:

MSE kann fehlende Unterlagen nachfordern, eine bedingte Freigabe aussprechen oder eine Bewerbung respektvoll ablehnen.

Aus einer Bewerbung, einem Gespräch oder der Einrichtung technischer Zugänge entsteht allein kein Anspruch auf:

Die ersten sechs Monate dienen als gemeinsame Kennenlern- und Aufbauphase.

Kleinere Fehler oder Missverständnisse sollen zunächst offen, partnerschaftlich und praktisch gelöst werden.


3. Vertriebsgebiet und aktiver Aufbau des Vertriebsnetzes

Das Kerngebiet und die freigegebenen Verkaufskanäle werden in Anlage 2 – Vertriebsgebiet und Exklusivität festgelegt.

Das Kerngebiet dient ohne gesonderte Exklusivitätsvereinbarung vor allem:

Es ist keine starre absolute Verkaufsgrenze.

Der Partner soll ausdrücklich ein eigenes Vertriebsnetz aufbauen.

Dazu können insbesondere gehören:

Normale eigene Kundenakquise bedarf nicht für jeden einzelnen Kontakt der vorherigen Zustimmung von MSE.

Aktivitäten außerhalb des Kerngebietes sind grundsätzlich möglich, wenn dadurch keine:

verletzt wird.

Größere oder dauerhafte Aktivitäten in einem weiteren Land oder Gebiet sollen frühzeitig mit MSE abgestimmt werden.

Dies gilt insbesondere für:

Eigenständig eingehende grenzüberschreitende Bestellungen dürfen grundsätzlich bearbeitet werden, wenn Versand, Zahlung, Steuern, Kennzeichnung, Produktzulässigkeit und bestehende Zuordnungen geklärt sind.

Einzelne Bestellungen oder Kontakte erweitern das Kerngebiet nicht automatisch.

Erfolgreich aufgebaute Vertriebsstrukturen können später gemeinsam anerkannt und schriftlich ergänzt werden.

Der Einsatz offizieller Unterhändler, Unterdistributoren oder weiterer Vertriebspartner bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MSE.

Externe Marktplätze und vergleichbare Plattformen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch MSE genutzt werden.


4. Exklusivität

Es besteht keine automatische Exklusivität und kein automatischer Gebietsschutz.

Eine Exklusivität entsteht nur durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.

Nicht ausdrücklich einbezogene Länder, Regionen, Produkte, Kundengruppen und Verkaufskanäle bleiben nicht exklusiv.

Eine mögliche Exklusivität kann frühestens nach zwölf Monaten erfolgreicher und fortlaufender Zusammenarbeit geprüft werden.

Das Erreichen dieses Zeitraums begründet keinen Anspruch auf Exklusivität.

Für die Prüfung können insbesondere berücksichtigt werden:

Ein möglicher Mindestumsatz wird individuell nach Marktgröße, Vertriebskanälen, Sortiment, notwendiger Aufbauzeit und realistischem Marktpotenzial festgelegt.

Eine erstmalige Exklusivität gilt grundsätzlich für zwölf Monate.

Vor Ablauf prüfen die Parteien gemeinsam, ob die Exklusivität:

werden soll.

Kleine oder nachvollziehbar vorübergehende Zielabweichungen führen nicht automatisch zum Entzug.

Zunächst sollen Ursache, Marktbedingungen und mögliche Unterstützung geprüft sowie eine angemessene Verbesserungsfrist vereinbart werden.

Die Beendigung einer Exklusivität beendet nicht automatisch den gesamten Partnervertrag.

Die Zusammenarbeit kann als normale nicht exklusive Partnerschaft fortgesetzt werden.


5. Bestellungen, Mindestbestellwerte und Partnerpreise

Bestellungen erfolgen grundsätzlich über das freigegebene Shopify-Partnerkonto oder einen von MSE bestätigten Bestellweg.

Der Mindestbestellwert beträgt:

Maßgeblich ist der Nettowarenwert vor:

Ein allgemeines Mindestabnahmevolumen je Artikel besteht nicht.

Für einzelne Produkte können jedoch Verpackungs-, Produktions- oder Private-Label-Mindestmengen gelten.

Die gültigen Partnerpreise und Mengenstaffeln werden im zugeordneten Shopify-Partnerkonto oder in Anlage 1 angezeigt.

Partnerkonditionen werden grundsätzlich netto berechnet.

Bei Farbgel-Mengenstaffeln wird jede Farbe beziehungsweise Artikelnummer einzeln betrachtet.

Unterschiedliche Farben, Varianten, Artikelnummern, Bestellungen oder Partnerkonten werden nicht automatisch zusammengerechnet.

Maßgeblich sind grundsätzlich die im richtigen Partnerkonto bei Bestellabgabe angezeigten und anschließend von MSE bestätigten Konditionen.

Ein Warenkorb reserviert noch keinen Preis.

Bestätigte Bestellungen werden durch spätere Preisänderungen grundsätzlich nicht verändert.

MSE kann Preise und Staffeln für zukünftige Bestellungen aus wirtschaftlichen, steuerlichen, währungsbezogenen oder marktbedingten Gründen anpassen.

Schriftliche individuelle Sondervereinbarungen haben Vorrang, soweit sie eindeutig auf die konkrete Bestellung oder den vereinbarten Zeitraum bezogen sind.

Offensichtliche technische Preis-, Steuer-, Währungs-, Staffel- oder Kontozuordnungsfehler werden gemeinsam geprüft.


6. Zahlungsbedingungen

Die erste Partnerbestellung erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse und ohne Skonto.

Ab der zweiten Bestellung kann MSE nach Freigabe folgende Zahlungsarten anbieten:

Ein Anspruch auf:

besteht nicht.

MSE kann Zahlungsarten unter Berücksichtigung der bisherigen Zahlungserfahrung, offener Forderungen und wirtschaftlicher Umstände anpassen.

Zahlungen gelten erst mit vollständigem Eingang bei MSE als erfolgt.

Bei überfälligen Forderungen kann MSE weitere Lieferungen und Leistungen bis zur Klärung zurückhalten.

Einzelheiten zu:

werden in Anlage 1 oder der juristisch geprüften Endfassung festgelegt.


7. Lieferung, Versand, Zoll und Einfuhr

Der Standardversand wird durch MSE über die eigene Logistik mit DHL organisiert.

Die tatsächlich für die jeweilige Sendung entstehenden Versandkosten werden dem Partner berechnet.

Ein allgemeiner Anspruch auf kostenfreien Versand oder eine feste Versandfreigrenze besteht nicht.

Wünscht der Partner eine andere Versandart oder einen anderen Frachtführer, kann die Ware nach Abstimmung ab Lager MSE bereitgestellt werden.

In diesem Fall liegen insbesondere beim Partner:

Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Einfuhrabgaben, lokale Gebühren und sonstige Kosten im Bestimmungsland trägt grundsätzlich der Partner, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wird.

Lieferzeiten sind grundsätzlich Richtwerte, sofern MSE sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt.

Beim von MSE organisierten DHL-Standardversand gilt, sofern für die konkrete Bestellung nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde: CPT bestätigte Lieferadresse des Partners, Incoterms® 2020. MSE organisiert und beauftragt den Transport mit DHL. Die tatsächlich entstandenen Versandkosten werden dem Partner nach den vereinbarten Konditionen berechnet. Die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der zufälligen Beschädigung geht mit der nachweisbaren Übergabe der ordnungsgemäß verpackten und adressierten Sendung an DHL am Versandort von MSE auf den Partner über. MSE bleibt für die ordnungsgemäße Verpackung, Adressierung, Versandvorbereitung und Übergabe in ihrem Einflussbereich verantwortlich. Einfuhrabfertigung, Zölle, Einfuhrabgaben, Einfuhrumsatzsteuer und lokale Importpflichten trägt grundsätzlich der Partner. Bei berechtigten Transportverlust- oder Transportschadenfällen unterstützt MSE den Partner im erforderlichen und zumutbaren Umfang bei der Bearbeitung gegenüber DHL. Bei einer vom Partner organisierten Abholung, einem vom Partner beauftragten Frachtführer oder einer Bereitstellung ab Lager gilt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:

FCA MSE-Lager an der in Anlage 1 bezeichneten vollständigen Abholadresse, Incoterms® 2020.

MSE stellt die Ware ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet bereit und lädt sie auf das vom Partner oder dessen Frachtführer bereitgestellte Fahrzeug.

Die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der zufälligen Beschädigung geht mit vollständig abgeschlossener Verladung und nachweisbarer Übergabe auf den Partner über.

Eine bloße interne Bereitstellung ohne abgeschlossene Verladung und Übergabe bewirkt noch keinen Gefahrübergang nach dieser FCA-Regel.

Der Partner organisiert und bezahlt den weiteren Transport und eine von ihm gewünschte Transportversicherung.

MSE übernimmt, soweit erforderlich, die Ausfuhrabfertigung.

Einfuhrabfertigung, Zölle, Einfuhrabgaben, Einfuhrumsatzsteuer und lokale Importpflichten trägt grundsätzlich der Partner.

Der genaue Abhol- und Übergabeort wird in Anlage 1 oder der jeweiligen Auftragsbestätigung vollständig bezeichnet.


8. Shopify-Partnershop, Domain, Zahlungen und Daten

Soweit ein Shopify-Partnershop eingerichtet wird, ist der Partner während der aktiven Zusammenarbeit grundsätzlich:

Der Partner trägt grundsätzlich:

MSE richtet den Shop technisch ein, administriert ihn und behält dauerhaft einen vollständigen administrativen Zugang sowie die notwendige technische Sichtbarkeit.

Die Domain wird, soweit rechtlich und technisch möglich, durch MSE:

Der Partner erhält für die Dauer der Zusammenarbeit ein nicht übertragbares Nutzungsrecht.

Ein Anspruch auf Übertragung der Domain besteht nicht.

Zahlungsanbieter und Auszahlungskonto werden grundsätzlich im Namen des Partners geführt.

Der Partner verantwortet gegenüber Endkunden insbesondere:

Die Datenschutzrollen und technischen Einzelheiten werden in Anlage 3 – Shopify-Partnershop und Datenschutz geregelt.

MSE verwendet Endkundendaten während der Partnerschaft nicht ohne eigene Rechtsgrundlage für eigene Werbung.

Bei Beendigung der Partnerschaft wirkt der Partner an der Übertragung des Shopify-Shops auf MSE oder eine von MSE benannte Stelle mit.

Vor der Übergabe darf der Partner den Shop nicht:

Kundendaten und laufende Kundenbeziehungen werden nur im rechtlich zulässigen Umfang übertragen.

Newsletter- und Marketingeinwilligungen gehen nicht automatisch über.


9. Marke, Werbung, Preise und Produktinformationen

MSE gewährt dem Partner für die Dauer der Zusammenarbeit ein zweckgebundenes und grundsätzlich nicht übertragbares Recht zur Nutzung der freigegebenen:

Der Partner darf eigene Werbung, Social-Media-Inhalte, Newsletter, Präsentationen und Kampagnen erstellen, wenn diese:

sind.

Eine vorherige schriftliche Freigabe ist insbesondere erforderlich für:

Irreführende Aussagen, falsche Herstellerdarstellungen, unzulässige Gesundheitsversprechen und das Entfernen wichtiger Warnhinweise sind nicht zulässig.

MSE kann unverbindliche Verkaufspreisempfehlungen bereitstellen.

Diese sind:

Der Partner bestimmt seine Endkundenpreise grundsätzlich selbst.

Eigene Preisaktionen sind grundsätzlich zulässig.

Größere, längerfristige oder besonders öffentlichkeitswirksame Aktionen sollen möglichst frühzeitig mit MSE abgestimmt werden.

Ein niedriger Preis ist allein nicht automatisch markenschädigend.

Irreführende Vergleichspreise, erfundene Rabatte, vorgetäuschte offizielle MSE-Aktionen und dauerhaft künstliche Räumungs- oder Totalabverkäufe sollen vermieden werden.

Echte zeitlich begrenzte Restbestandsaktionen bleiben zulässig, wenn:

korrekt sind.

Der Partner prüft vor dem Vertrieb die lokalen rechtlichen, technischen und regulatorischen Anforderungen.

MSE stellt die vorhandenen Produktinformationen zur Verfügung.

Erforderliche Übersetzungen, lokale Registrierungen, Meldungen, Kennzeichnungen und Anpassungen organisiert und bezahlt grundsätzlich der Partner, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wird.

Einzelheiten regelt Anlage 4 – Marke, Werbung und Produktinformationen.


10. Kundenbetreuung, Kundenschutz, Reklamationen und Retouren

Der Partner betreut seine Endkunden professionell und in eigener Verantwortung.

Bestehende MSE-Kunden und dokumentierte MSE-Anfragen bleiben grundsätzlich MSE zugeordnet.

Kunden, die der Partner nachweisbar selbst gewonnen und aktiv betreut, werden während der aktiven Partnerschaft grundsätzlich dem Partner zugeordnet.

Für die Zuordnung können insbesondere berücksichtigt werden:

Keine Seite soll die andere gezielt umgehen oder aktiv betreute Kunden bewusst abwerben.

Reklamationen sollen möglichst zeitnah schriftlich mit den verfügbaren Angaben und Nachweisen gemeldet werden.

Eine verspätete Meldung führt nicht allein automatisch zur Ablehnung.

MSE prüft Reklamationen sachlich, großzügig und lösungsorientiert.

Mögliche Lösungen sind insbesondere:

Für mangelfreie B2B-Ware besteht kein allgemeines vertragliches Rückgaberecht.

MSE kann nach vorheriger Abstimmung freiwillig eine Rücknahme anbieten.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


11. Vertraulichkeit und Sicherheit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche Informationen vertraulich.

Vertraulich sind insbesondere:

Informationen dürfen nur für die vereinbarte Zusammenarbeit verwendet werden.

Eine Weitergabe ist nur an Personen zulässig, die die Informationen für diesen Zweck benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Gesetzlich, gerichtlich oder behördlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig.

Zugangsdaten sind sicher zu schützen.

Sicherheitsvorfälle und unberechtigte Zugriffe sind unverzüglich zu melden.

Nach Vertragsende sind vertrauliche Unterlagen und Daten entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zurückzugeben, zu löschen, zu sperren oder zu anonymisieren.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht fort, solange die Informationen nicht öffentlich sind und ein berechtigtes Schutzinteresse besteht.


12. Haftung, Versicherung und gegenseitige Verantwortung

Jede Partei verantwortet grundsätzlich den von ihr beherrschten und vertraglich übernommenen Aufgabenbereich.

MSE verantwortet insbesondere:

Der Partner verantwortet insbesondere:

Bei Schäden, Sicherheitsfällen, Verletzungen, Behördenanfragen oder Rückrufen informieren sich die Parteien unverzüglich und wirken an der Ursachenklärung und Lösung mit.

Kosten und Verantwortung richten sich nach:

Eine pauschale unbegrenzte Freistellung ist nicht vorgesehen.

Beide Parteien sollen eine für ihre Tätigkeit angemessene Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung unterhalten.

Haftungsgrenzen, Versicherungssummen, Freistellungen und zwingende gesetzliche Haftung werden vor Unterzeichnung juristisch geprüft und in der Endfassung konkretisiert.


13. Laufzeit, Kündigung und Abwicklung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Während der ersten sechs Monate kann jede Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen.

Nach Ablauf der ersten sechs Monate beträgt die ordentliche Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende.

Eine frühere einvernehmliche Beendigung bleibt jederzeit möglich.

Vor einer Kündigung wegen behebbarer Probleme sollen die Parteien grundsätzlich:

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Wichtige Gründe können insbesondere sein:

Nach Vertragsende werden offene:

geordnet abgeschlossen oder übergeben.

Ordnungsgemäße und verkehrsfähige Restbestände können während einer gemeinsam festgelegten Übergangszeit abverkauft werden, soweit keine Sicherheits-, Marken- oder Rechtsgründe entgegenstehen.

Marken- und Materialnutzungsrechte enden grundsätzlich mit Vertragsende.


14. Kommunikation, Konfliktlösung, Recht und Vertragssprache

Jede Partei benennt mindestens einen Hauptansprechpartner.

Normale Anfragen sollen möglichst innerhalb von zwei Werktagen beantwortet oder zumindest bestätigt werden.

Dies ist ein Ziel und keine starre Garantie.

Wichtige Preis-, Gebiets-, Exklusivitäts-, Vertrags-, Daten-, Domain- und Shopentscheidungen werden in Textform dokumentiert.

Dringende Sicherheits-, Datenschutz-, Behörden-, Rückruf- oder Zugangsprobleme sind ohne vermeidbare Verzögerung zu melden.

Vor einem Gerichtsverfahren sollen die Parteien grundsätzlich folgende Stufen versuchen:

  1. direkte Klärung der zuständigen Ansprechpartner,
  2. Gespräch der verantwortlichen Geschäftsleitungen,
  3. schriftliche Zusammenfassung mit fairem Lösungsvorschlag und
  4. angemessener Frist.

Eine freiwillige Mediation ist bei Zustimmung beider Parteien möglich.

Ein verpflichtendes Schiedsgericht ist nicht vorgesehen.

Eilrechtsschutz, Beweissicherung, gesetzliche und gerichtliche Fristen, behördliche Maßnahmen, Markenschutz, Produktsicherheitsmaßnahmen und Vollstreckung bleiben jederzeit möglich.

Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Zwingendes lokales Recht bleibt unberührt.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig und wirksam, der Sitz von MSE.

Bei Partnern außerhalb der Europäischen Union werden Rechtswahl, Zuständigkeit, Zustellung, Anerkennung und Vollstreckbarkeit länderspezifisch geprüft.

Die deutsche Vertragsfassung ist grundsätzlich die verbindliche Hauptfassung.

Übersetzungen dienen dem Verständnis, sofern der individuelle Vertrag nicht ausdrücklich eine andere oder gleichrangige Sprachregelung vorsieht.


15. Anlagen, Rangfolge und Schlussbestimmungen

Bestandteil dieses Vertrags sind, soweit ausgefüllt und ausdrücklich einbezogen:

  1. Anlage 1 – Individuelle Partnerkonditionen,
  2. Anlage 2 – Vertriebsgebiet und Exklusivität,
  3. Anlage 3 – Shopify-Partnershop und Datenschutz,
  4. Anlage 4 – Marke, Werbung und Produktinformationen,
  5. Anlage 5 – Länderblatt.

Das interne Prozesshandbuch und die juristische Prüfliste sind keine Vertragsbestandteile.

Als noch juristisch zu prüfendes Arbeitsmodell gilt folgende Rangfolge:

  1. ausdrücklich unterschriebene Zusatzvereinbarung,
  2. individuelle Partnerkonditionen,
  3. Vertriebsgebiets- und Exklusivitätsanlage,
  4. Shopify- und Datenschutzanlage,
  5. Marken-, Werbe- und Produktanlage,
  6. dieser Partnervertrag,
  7. Länderblatt, soweit ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet.

Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform nachvollziehbar dokumentiert werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form erforderlich ist.

Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

Die endgültige Formulierung dieser Regel wird juristisch geprüft.

Dieser Entwurf wird erst nach:

zur Unterzeichnung freigegeben.


Unterschriften

Ort, Datum: ______________________________________

Für MSE

Name: Björn Zander

Funktion: Geschäftsführer

Unterschrift: ____________________________________

Für den Partner

Firma: __________________________________________ Name: ___________________________________________ Funktion: ________________________________________ Unterschrift: ____________________________________


Deutsche Vertragsquelle SHA-256: 023f0c388239cc317362b181c220e74a8f30b725e80eee9832df9df2e8b7a061